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   OVG Sachsen-Anhalt, 01.10.2012 - 1 M 101/12   

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https://dejure.org/2012,36226
OVG Sachsen-Anhalt, 01.10.2012 - 1 M 101/12 (https://dejure.org/2012,36226)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 01.10.2012 - 1 M 101/12 (https://dejure.org/2012,36226)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 01. Oktober 2012 - 1 M 101/12 (https://dejure.org/2012,36226)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Art 12 Abs 1 GG, Art 19 Abs 4 GG, Art 3 Abs 1 GG, Art 33 Abs 2 GG, § 1 HGrG
    Freigabe eines Beamten für die Zulassung zu einem Bachelorstudiengang

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch eines Beamten auf Freigabe für die Zulassung zu einem Bachelorstudiengang im Bereich unterschiedlicher Geschäftsbereiche desselben Dienstherrn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Zur Freigabe eines Beamten für die Zulassung zu einem Bachelorstudiengang

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch eines Beamten auf Freigabe für die Zulassung zu einem Bachelorstudiengang im Bereich unterschiedlicher Geschäftsbereiche desselben Dienstherrn

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.06.2010 - 1 M 79/10

    Erledigungserklärung eines anwaltlich nicht vertretenen Antragstellers -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.10.2012 - 1 M 101/12
    Die öffentliche Verwaltung ist im Rahmen der ihr zustehenden Personal- und Organisationshoheit nicht gehindert, den Kreis der nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu vergleichenden Bewerber um ein öffentliches Amt aufgrund sachlicher Erwägungen einzuengen ( vgl.: BVerfG, Beschluss vom 11. November 1999 - 2 BvR 1992/99 -, juris; OVG LSA, Beschluss vom 16. Juni 2010 - 1 M 79/10 -, juris ).

    Die Anforderung an die "Freigabebereitschaft" ist dabei indes in allen vergleichbaren Fällen einheitlich zu handhaben ( siehe: BVerfG, Beschluss vom 11. November 1999 - 2 BvR 1992/99-, ZBR 2000, 377; vgl. zudem: BVerfG, Beschluss vom 28. Februar 2007- 2 BvR 2494/06 -, ZBR 2008, 94; vgl. auch: OVG LSA, Beschluss vom 16. Juni 2010 - 1 M 79/10 -, juris; Schnellenbach, Beamtenrecht in der Praxis, 6. Auflage, Rn. 93a [Seite 74] ).

    Nichts Anderes gilt im Wesentlichen wegen haushalterischer bzw. haushaltsrechtlicher Einschränkungen bei einer avisierten veränderten dienstherrninternen Verwendung in Gestalt der Versetzung oder Abordnung ( OVG LSA, Beschluss vom 16. Juni 2010, a. a. O. ).

  • BVerfG, 28.02.2007 - 2 BvR 2494/06

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - sachlicher Grund für die nachträgliche

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.10.2012 - 1 M 101/12
    Die Anforderung an die "Freigabebereitschaft" ist dabei indes in allen vergleichbaren Fällen einheitlich zu handhaben ( siehe: BVerfG, Beschluss vom 11. November 1999 - 2 BvR 1992/99-, ZBR 2000, 377; vgl. zudem: BVerfG, Beschluss vom 28. Februar 2007- 2 BvR 2494/06 -, ZBR 2008, 94; vgl. auch: OVG LSA, Beschluss vom 16. Juni 2010 - 1 M 79/10 -, juris; Schnellenbach, Beamtenrecht in der Praxis, 6. Auflage, Rn. 93a [Seite 74] ).

    Eine Verletzung von Art. 12 Abs. 1 GG ist ebenfalls nicht gegeben, da aus diesem Grundrecht keine Ansprüche des Antragstellers folgen, die über diejenigen aus Art. 33 Abs. 2 GG hinausgingen, der das Maß an Freiheit der Berufswahl gewährleistet, das angesichts der von der jeweils zuständigen öffentlich-rechtlichen Körperschaft zulässigerweise begrenzten Zahl von Arbeitsplätzen im öffentlichen Dienst möglich ist ( vgl.: BVerfG, Beschluss vom 28. Februar 2007 - 2 BvR 2494/06 -, NVwZ 2007, 693 [m. w. N.] ).

  • BVerfG, 11.11.1999 - 2 BvR 1992/99

    Im Hinblick auf den Subsidiaritätsgrundsatz unzulässige, aber auch unbegründete

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.10.2012 - 1 M 101/12
    Die öffentliche Verwaltung ist im Rahmen der ihr zustehenden Personal- und Organisationshoheit nicht gehindert, den Kreis der nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu vergleichenden Bewerber um ein öffentliches Amt aufgrund sachlicher Erwägungen einzuengen ( vgl.: BVerfG, Beschluss vom 11. November 1999 - 2 BvR 1992/99 -, juris; OVG LSA, Beschluss vom 16. Juni 2010 - 1 M 79/10 -, juris ).

    Die Anforderung an die "Freigabebereitschaft" ist dabei indes in allen vergleichbaren Fällen einheitlich zu handhaben ( siehe: BVerfG, Beschluss vom 11. November 1999 - 2 BvR 1992/99-, ZBR 2000, 377; vgl. zudem: BVerfG, Beschluss vom 28. Februar 2007- 2 BvR 2494/06 -, ZBR 2008, 94; vgl. auch: OVG LSA, Beschluss vom 16. Juni 2010 - 1 M 79/10 -, juris; Schnellenbach, Beamtenrecht in der Praxis, 6. Auflage, Rn. 93a [Seite 74] ).

  • BVerwG, 25.11.2004 - 2 C 17.03

    Ausschreibung eines Dienstpostens - Auswahlverfahren -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.10.2012 - 1 M 101/12
    Insbesondere aus den vom Antragsteller angeführten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichtes ( Urteil vom 25. November 2004 - 2 C 17.03 -, BVerwGE 122, 237; Urteil vom 28. Oktober 2004 - 2 C 23.03 -, BVerwGE 122, 147 ) folgt vielmehr, dass die Funktionsfähigkeit des Staates und seiner Einrichtungen ein verfassungsrechtliches Schutzgut ist, welches die Beschränkung des Bewerbungsverfahrensanspruches nach Art. 33 Abs. 2 GG zu rechtfertigen vermag.
  • BVerwG, 28.10.2004 - 2 C 23.03

    Ausgewogene Altersstrukturen; Bewährungszeit; Leistungsgrundsatz;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.10.2012 - 1 M 101/12
    Insbesondere aus den vom Antragsteller angeführten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichtes ( Urteil vom 25. November 2004 - 2 C 17.03 -, BVerwGE 122, 237; Urteil vom 28. Oktober 2004 - 2 C 23.03 -, BVerwGE 122, 147 ) folgt vielmehr, dass die Funktionsfähigkeit des Staates und seiner Einrichtungen ein verfassungsrechtliches Schutzgut ist, welches die Beschränkung des Bewerbungsverfahrensanspruches nach Art. 33 Abs. 2 GG zu rechtfertigen vermag.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.01.2007 - 1 M 1/07

    Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.10.2012 - 1 M 101/12
    Überwiegende Aussichten in der Hauptsache bestehen hingegen nur dann, wenn der geltend gemachte Anspruch mit größter Wahrscheinlichkeit begründet ist und aller Voraussicht nach auch im Hauptsacheverfahren bestätigt werden wird ( vgl. OVG LSA, Beschluss vom 5. Januar 2007 - 1 M 1/07 -, juris [m. w. N.] ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.02.2013 - 1 L 3/13

    Zur Geltung von Art. 33 Abs. 2 GG, wenn im Rahmen eines laufbahnrechtlichen

    Damit soll aber eine spezifische Zugangsvoraussetzung zur streitgegenständlichen Laufbahn geschaffen, nicht hingegen eine bestimmte - ernennungsunabhängige - Berufsausbildung in einem Studienfach ermöglicht werden ( vgl.: OVG LSA, Beschluss 1. Oktober 2012 - 1 M 101/12 -, juris [m. w. N.]; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17. Oktober 2011 - 1 B 1143/11 -, juris; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 8. November 2010 - 5 ME 225/10 -, juris; vgl. zu entsprechenden Aufstiegsregelungen: OVG LSA, Beschluss vom 3. Juli 2012 - 1 M 67/12 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 4. Mai 2011 - OVG 4 B 53.09 -, juris ).

    Eine Verletzung von Art. 12 Abs. 1 GG ist nicht gegeben, da aus diesem Grundrecht keine Ansprüche des Klägers folgen, die über diejenigen aus Art. 33 Abs. 2 GG hinausgingen, der das Maß an Freiheit der Berufswahl gewährleistet, das angesichts der von der jeweils zuständigen öffentlich-rechtlichen Körperschaft zulässigerweise begrenzten Zahl von Arbeitsplätzen im öffentlichen Dienst möglich ist ( vgl.: BVerfG, Beschluss vom 28. Februar 2007 - 2 BvR 2494/06 -, NVwZ 2007, 693 [m. w. N.] OVG LSA, Beschluss vom 1. Oktober 2012 - 1 M 101/12 -, juris ).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.01.2019 - 1 M 154/18

    Beamtenrechtlicher Konkurrentstreit; Ausbildungsplatzkonkurrenz mit

    Dies gilt auch dann, wenn mit einer Dienstpostenzuweisung Vorwirkungen auf die spätere Vergabe des Amts im statusrechtlichen Sinne verbunden sind und die hierauf bezogene Auswahlentscheidung damit vorweggenommen oder vorbestimmt wird ( siehe: BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 -, juris = BVerwGE 147, 20; OVG LSA, Beschluss vom 25. Oktober 2016 - 1 M 124/16 -, juris ) oder wenn es um die Zulassung zum Aufstieg in eine höhere Laufbahn ( vgl.: OVG LSA, Beschluss vom 26. April 2010 - 1 M 74/14 -, juris [m. w. N.] ) oder um die Besetzung eines Ausbildungs(studien)platzes für eine anschließende höherwertige Verwendung geht, unabhängig davon, ob sich der Dienstherr im letztgenannten Fall zudem mit der Ausschreibung für eine Besetzung des Platzes ausschließlich nach Leistungsgesichtspunkten gemäß Art. 33 Abs. 2 GG entschieden hat ( vgl.: OVG LSA, Beschluss vom 17. September 2012 - 1 M 101/12 -, juris [m. w. N.] ).
  • VG Magdeburg, 15.04.2013 - 5 B 326/12

    Bewerberkreis für das Amt des Rektors der Fachhochschule Polizei

    Darüber hinausgehende Ansprüche folgen für den Antragsteller aus Art. 12 Abs. 1 GG nicht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28. Februar 2007 - 2 BvR 2494/06 -, NVwZ 2007, 693 [m. w. N.]; Beschluss vom 25. Juli 1997 - 2 BvR 1088/97 -, NVwZ 1997, 1207 [m. w. N.]; OVG LSA, Beschluss vom 7. Februar 2013 - 1 L 3/13 -, zitiert nach juris; Beschluss vom 1. Oktober 2012 - 1 M 101/12 -, zitiert nach juris).
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